Ehrungsordnung

  1. Berechnungsgrundlage für Vereinsjubiläen

    Der Beitritt zum Verein (als Fördermitglied oder aktives Mitglied oder als jugendliches Mitglied, das in einem Orchester/Ensemble mitwirkt) gilt als Berechnungsgrundlage für die Vereinsjubiläen (siehe Punkt 2). Wird die Mitgliedschaft unterbrochen (durch Austritt und späteren Wiedereintritt) gilt der neue Eintrittstermin als Berechnungsgrundlage für die Vereinsjubiläen.

    Die Mitgliedschaft als jugendliches Mitglied in Vereinsausbildung (ohne Mitwirkung in einem Orchester des Vereins) wird nicht bei den Vereinsjubiläen berücksichtigt.

  2. Vereinsjubiläen

    Zu folgenden Vereinsjubiläen finden Ehrungen statt:

    • 10 Jahre Mitgliedschaft (nur Orchesterspieler)
    • 20 Jahre Mitgliedschaft (nur Orchesterspieler)
    • 25 Jahre Mitgliedschaft (nur Fördermitglieder)
    • 30 Jahre Mitgliedschaft (nur Orchesterspieler)
    • 40 Jahre Mitgliedschaft
    • 50 Jahre Mitgliedschaft
    • 60 Jahre Mitgliedschaft
    • 70 Jahre Mitgliedschaft
  3. Geburtstage

    Zu folgenden Geburtstagen finden Ehrungen statt:

    • 50. Geburtstag
    • 60. Geburtstag
    • 70. Geburtstag
    • 75. Geburtstag
    • 80. Geburtstag
    • 90. Geburtstag
    • 100. Geburtstag

    Zu den Geburtstagsjubiläen wird den Mitgliedern auf Wunsch ein Ständchen gespielt. Über weitergehende Ehrungen zu den einzelnen Anlässen entscheidet die Vorstandschaft im Einzelfall.

  4. Ehrenmitgliedschaft

    • Die Vorstandschaft überprüft einmal jährlich, ob die Ernennung eines Ehrenmitglieds in Betracht kommt. Die Dauer der Mitgliedschaft für sich allein genügt als Voraussetzung nicht
    • Ehrenmitglieder erhalten eine persönliche Einladung zu Konzerten bei freiem Eintritt.

Hinweis

Wenn Sie die Ehrungsordnung lieber auf Papier lesen möchten, dann können Sie sich diese auch mit der Druckfunktion des Browsers ausdrucken.

Besser ist es jedoch, zum Ausdrucken die PDF-Datei herunterzuladen.

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Auskunft

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