Beitragsordnung

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder werden gem. Satzung durch die Vorstandschaft ernannt und sind beitragsfrei.

Aktive Mitglieder (ab vollendetem 18. Lebensjahr *)

Mitglieder, die in einem Orchester bzw. Ensemble mitwirken.
(Bei Ausscheiden aus dem Orchester/Ensemble erfolgt automatisch der Wechsel zur Fördermitgliedschaft, falls kein Austritt erfolgt.)

Mitgliedsbeitrag:

Fördermitglieder

Mitgliedsbeitrag:

Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr *)

Mitglieder, die nicht in einem Orchester/Ensemble spielen und einen Ausbildungsvertrag mit dem Verein abgeschlossen haben.

Alle anderen Jugendlichen
(Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erfolgt automatisch der Wechsel zur Aktiven Mitgliedschaft oder zur Fördermitgliedschaft, falls kein Austritt erfolgt.)

Unterjähriger Vereinsbeitritt

Bei Beitritten im 1. Kalenderhalbjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig, bei Beitritten im zweiten Kalenderhalbjahr ist das laufende Kalenderjahr für das Neumitglied beitragsfrei.

Die Vorstandschaft kann beschliessen, dass auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags im Rahmen einer Probemitgliedschaft im ersten Mitgliedsjahr verzichtet wird.

 

*) Entscheidend für die Beitragsfestsetzung ist das Alter zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres

Hinweis

Wenn Sie die Beitragsordnung lieber auf Papier lesen möchten, dann können Sie sich diese auch mit der Druckfunktion des Browsers ausdrucken.

Besser ist es jedoch, zum Ausdrucken die PDF-Datei herunterzuladen.

Beitragsordnung herunterladen

Auskunft

© 2024 Akkordeon-Orchester Ebersbach/Fils e.V.