Ehrenmitglieder werden gem. Satzung durch die Vorstandschaft ernannt und sind beitragsfrei.
Mitglieder, die in einem Orchester bzw. Ensemble mitwirken.
(Bei Ausscheiden aus dem Orchester/Ensemble erfolgt automatisch der Wechsel zur
Fördermitgliedschaft, falls kein Austritt erfolgt.)
Mitglieder, die nicht in einem Orchester/Ensemble spielen und einen Ausbildungsvertrag mit dem Verein abgeschlossen haben.
Alle anderen Jugendlichen
(Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erfolgt automatisch der Wechsel zur Aktiven Mitgliedschaft oder zur
Fördermitgliedschaft, falls kein Austritt erfolgt.)
Bei Beitritten im 1. Kalenderhalbjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig, bei Beitritten im zweiten Kalenderhalbjahr ist das laufende Kalenderjahr für das Neumitglied beitragsfrei.
Die Vorstandschaft kann beschliessen, dass auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags im Rahmen einer Probemitgliedschaft im ersten Mitgliedsjahr verzichtet wird.
*) Entscheidend für die Beitragsfestsetzung ist das Alter zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
Wenn Sie die Beitragsordnung lieber auf Papier lesen möchten, dann können Sie sich diese auch mit der Druckfunktion des Browsers ausdrucken.
Besser ist es jedoch, zum Ausdrucken die PDF-Datei herunterzuladen.